Liebe Trainer,
liebe Eltern, liebe Gäste und Fußballspieler,
folgende Hinweise sind für den Besuch in der DATAX-Arena und den anliegenden Plätzen zu beachten:
- Allgemeines:
- Es gelten die lokal gültigen Verordnungen. Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 .
- Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren bzw. sind der Sportstätte zu verweisen.
- Vor der Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs müssen alle teilnehmenden Personen mit Berechtigung für Zone 1 und 2 rechtzeitig aktiv über die Hygieneregeln in verständlicher Weise informiert werden. Dies gilt im Spielbetrieb für sämtliche Personen des Heim- und des Gastvereins sowie für die Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
- Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts am Eingangsbereich.
- Die Sportstätte muss, vor allem im Zugangsbereich der Sportstätte sowie am Eingang von Vereinsheimen, ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten bieten.
- Verdachtsfälle Convid19:
- Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur bei symptomfreien Gesundheitszustand möglich.
- Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. dürfen diese gar nicht betreten: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome. Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
- Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Es wird jedoch empfohlen, die betreffende Person mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb zu nehmen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen in demselben Haushalt.
- Allgemeines:
- Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, sind im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren bzw. sind der Sportstätte zu verweisen.
- Vor der Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs müssen alle teilnehmenden Personen mit Berechtigung für Zone 1 und 2 rechtzeitig aktiv über die Hygieneregeln in verständlicher Weise informiert werden. Dies gilt im Spielbetrieb für sämtliche Personen des Heim- und des Gastvereins sowie für die Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
- Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts am Eingangsbereich.
- Die Sportstätte muss, vor allem im Zugangsbereich der Sportstätte sowie am Eingang von Vereinsheimen, ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten bieten.In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen: – Spieler*innen – Trainer*innen – Funktionsteams – Schiedsrichter*innen – Sanitäts- und Ordnungsdienst – Ansprechpartner*in für Hygienekonzept – Medienvertreter*innen
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- Sofern Medienvertreter*innen im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen, erfolgt dieser nur nach vorheriger Anmeldung beim Heimverein und unter Einhaltung des Mindestabstandes.
- Es sind keine Zuschauer o.ä. ist diesem Bereich erlaubt.
- Außerhalb des Spielgeschehens ist – wenn möglich – der Mindestabstand einzuhalten.
- Nach den Spiel- und Trainingseinheiten sind die Spielflächen zügig zu verlassen um Gruppenbildungen zu vermeiden.ZONE 2 „Umkleidebereiche“
- In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt: – Spieler*innen – Trainer*innen – Funktionsteams – Schiedsrichter*innen – Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
- Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen von Mund-Nase-Schutz.
- Nutzen verschiedene Gruppen dieselbe Räumlichkeit, muss eine ausreichende Wechselzeit eingeplant werden. Es sind alle 4 (Neubau 6) Umkleidekabinen zu nutzen. Erfolgt ein Wechsel, so hat die erste Mannschaft die Umkleiden erst komplett zu verlassen und die nächstfolgende Mannschaft nach entsprechender Lüftung 15 Minuten später zu betreten.
- Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen sollte auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden.ZONE 3 a, b und c „Publikumsbereich“
Die Zone 3 a, b und c „Publikumsbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, die frei zugänglich und unter freiem Himmel (Ausnahme Überdachungen) sind.- Der Eingang ist an den beiden Kassenhäuschen an der Kreuzung Am Celler Tor/Im langen Mühlenfeld (erst ab Oktober-vorher Eingang über Sorgenser Straße 31). Bei der Bildung von Schlangen ist der Mindestabstand einzuhalten. Ist dies nicht möglich gilt die Pflicht eine Mund-/Nasenbedeckung zu tragen.
- Am Eingang müssen die Besucher ihren Vor-/Zunamen, ihre Anschrift und ihre Telefonnummer hinterlassen.
- Bis zur Einnahme des Sitzplatzes müssen vor, während und nach dem Spiel Mund-/Nasenbedeckung getragen werden.
- Es gibt im Stadion NUR Sitzplätze in den Zone 3 a, b und c. Es sind nur die Plätze sitzend einzunehmen die nicht mit einem X gekennzeichnet sind. Stehplätze sind nicht erlaubt. Für die Gegengerade – Zone 3 b und den Bereich des B-Platzes (Zone 3 c) ist es möglich Sitzkissen mitzubringen.
- Beim Zugang zum Kassenhäuschen und im Bereich des Clubheims werden Abstandsmarkierungen angebracht.
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- Die Bediensteten müssen einen Mund-/Nasenschutz tragen.
- Beim Zugang in das Clubheim müssen die Besucher ihren Vor-/Zunamen, ihre Anschrift und ihre Telefonnummer hinterlassen.
- Im Bereich des Clubheims dürfen sich max. 20 Gäste befinden.
- Sobald ein Sitzplatz eingenommen wird kann auf den Mund-/Nasenschutz verzichtet werden.s dürfen max. 500 Besucher in diesem Bereich anwesend sein. ZONE 3 a Clubheim
Die Bediensteten müssen einen Mund-/Nasenschutz tragen.- Beim Zugang in das Clubheim müssen die Besucher ihren Vor-/Zunamen, ihre Anschrift und ihre Telefonnummer hinterlassen.
- Im Bereich des Clubheims dürfen sich max. 20 Gästen befinden.
- Sobald ein Sitzplatz eingenommen wird kann auf den Mund-/Nasenschutz verzichtet werden
- TrainingsbetriebTrainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
- Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
- Das Trainingsangebot sollte so organisiert sein, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu bieten sich Pufferzeiten für die Wechsel an.
Dringende Empfehlung: Die Mannschaften sind in zwei große Kabinen auf einer Seite des Kabinentrakts aufzuteilen! Es ist nur der jeweilige Duschbereich der Kabinen zu nutzen! - Nach dem Training und dem Duschen sind die Kabinen unverzüglich zu verlassen. Keine Gesprächsrunden und gemütliches „Beisammensein“ im Bereich des Kabinentrakts.
- In jedem Fall ist der Mindestabstand sowohl in den Kabinen als auch auf dem gesamten Sportgelände einzuhalten. Es wird empfohlen auf dem gesamten Bereich der Kabinen einen Mund-Nasenschutz zu tragen.
- Eine rechtzeitige Rückmeldung, ob man am Training teilnehmen kann, ist zu empfehlen, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.
- Gewissenhafte Dokumentation der Beteiligung je Trainingseinheit durch die Trainer*innen. Diese sind nach jeder Einheit an dbierkamp@yahoo.de per Mail zu senden.
- Zu klären ist, ob potenziell am Training Teilnehmende einer Risikogruppe (besonders Ältere und Menschen mit Vorerkrankung) angehören. Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung, weil eine gute Fitness vor Komplikationen der COVID-19-Erkrankung schützen kann. Umso wichtiger ist es, ganz besonders für sie das Risiko bestmöglich zu minimieren.
- Fühlen sich Trainer*innen oder Spieler*innen aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten.
IN DER SPORTSTÄTTE
- Nutzung und Betreten der Sportstätte ausschließlich, wenn ein eigenes Training geplant ist.
- Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands in Zone 3 möglich.
- Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist während des Trainingsbetriebs sichergestellt sein.
- DatenschutzDatenschutzhinweise nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
- Wenn Sie unsere Fußballspiele in der DATAX-Arens besuchen wollen erheben wir folgende Informationen von Ihnen:
Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Datum des Besuchs der Veranstaltung.
Sollten Sie mit der Erfassung dieser Daten nicht einverstanden sein, dürfen wir Sie die Anlage nicht betreten. - Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Datenerhebung erfolgt zum Zweck des Nachvollzugs von Infektionsketten im Zusammenhang mit Covid-19. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO i. V. m. § 10 Abs. 1 CoronaVO. - Übermittlung von Daten an Dritte
Eine Übermittlung der o.g. Daten erfolgt nur an das jeweils zuständige Gesundheitsamt zu den o.g. Zwecken. Ihre Daten werden ausschließlich auf Grundlage der oben genannten Rechtsgrundlagen an Dritte weitergegeben. Sie werden nicht für Werbezwecke verwendet. - Dauer der Speicherung.
Die Daten werden für die Dauer von drei Wochen nach dem letzten Kontakt mit Ihnen aufbewahrt und spätestens nach einem Monat vernichtet. - Ihre Betroffenenrechte
Als Betroffener gem. DS-GVO haben Sie folgende Rechte:
Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung, Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde - Die zuständige Aufsichtsbehörde ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen,
Prinzenstraße 5, 30159 Hannover.
- Wenn Sie unsere Fußballspiele in der DATAX-Arens besuchen wollen erheben wir folgende Informationen von Ihnen:
Wir bitten Sie/euch sich strikt an die o.g. und mit der Region Hannover abgestimmten und genehmigten Regeln zu halten.
Burgdorf, 03. September 2020
Dirk Bierkamp
1. Vorsitzender
TSV Burgdorf / Abteilung Fußball
0172/5144683